Das Thema Aufsichtspflicht und Haftung sorgt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oft für Unsicherheiten.
Wie viel Aufsicht ist nötig, wie wenig Aufsicht ist möglich, wann haften Minderjährige selbst, wann die Aufsichtspersonen, wann die Einrichtungen wie Kindergarten, Schule oder Verein? Darf zur Durchsetzung der Aufsichtspflicht auch Zwang angewendet werden?
Dieses Spannungsfeld zwischen Recht und Pädagogik wird anhand der relevanten rechtlichen Aspekte und aktueller Rechtsprechung beleuchtet. Das Seminar zeigt auf, welche Faktoren das Maß und den Umfang der Aufsichtspflicht beeinflussen und wie diese Faktoren in der Praxis fach- und sachgerecht analysiert und beachtet werden können.
Sie lernen, wann die Aufsichtspflicht grundsätzlich beginnt und endet, welchen Umfang und welches Ziel sie hat und welche Anforderungen die Rechtsprechung an die Erfüllung der Aufsicht stellt. Anhand von Praxisbeispielen üben Sie, diese generellen Anforderungen auf eigene Fälle zu übertragen und anzuwenden. Sie erfahren, ob Sie zur Durchsetzung Ihrer Aufsichtspflicht bzw. zur Verhinderung eines Schadens am Minderjährigen oder an anderen auch Zwang anwenden dürfen.
Es besteht Gelegenheit, eigene Fälle bzw. Beispiele zu reflektieren.
Datum: 22.11.2024
Uhrzeit: 9:00-16:00 Uhr
Kosten: 130€
Dauer: 8 UE
Veranstaltungsort: Hochschulzentrum Fulda Transfer, Heinrich-von-Bibra-Platz 1b, 36037 Fulda
Veranstalter: Hochschule Fulda
Ansprechpartner für die Anmeldung: weiterbildung@hs-fulda.de
Anmeldefrist: 04.11.2024
Referent:in
Kirsten Dorothee Lamotte