AUFSICHTSPFLICHT SOUVERÄN BEWÄLTIGEN – DAS WILL ICH.
Unser praxisorientiertes Tagesseminar führt Sie durch das Spannungsfeld von Recht und Pädagogik, damit Sie souverän und sicher in Aufsichtssituationen agieren können.
Das Thema Aufsichtspflicht und Haftung sorgt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oft für Unsicherheiten.
- Wie viel Aufsicht ist nötig, wie wenig Aufsicht ist möglich?
- Wann haften Minderjährige selbst, wann die Aufsichtspersonen, wann die Einrichtungen wie Kindergarten, Schule oder Verein?
- Darf zur Durchsetzung der Aufsichtspflicht auch Zwang angewendet werden?
Dieses Spannungsfeld zwischen Recht und Pädagogik wird anhand der relevanten rechtlichen Aspekte und aktueller Rechtsprechung beleuchtet. Das Seminar zeigt auf, welche Faktoren das Maß und den Umfang der Aufsichtspflicht beeinflussen und wie diese Faktoren in der Praxis fach- und sachgerecht analysiert und beachtet werden können.
Sie lernen,
- wann die Aufsichtspflicht grundsätzlich beginnt und endet,
- welchen Umfang und welches Ziel sie hat und
- welche Anforderungen die Rechtsprechung an die Erfüllung der Aufsicht stellt.
Anhand von Praxisbeispielen üben Sie, diese generellen Anforderungen auf eigene Fälle zu übertragen und anzuwenden. Sie erfahren, ob Sie zur Durchsetzung Ihrer Aufsichtspflicht bzw. zur Verhinderung eines Schadens am Minderjährigen oder an anderen auch Zwang anwenden dürfen. Es besteht Gelegenheit, eigene Fälle bzw. Beispiele zu reflektieren.
Datum: 19.09.2025
Uhrzeit: 09.00 – 16.00 Uhr
Kosten: 130,00€
Veranstalter: Hochschule Fulda
Anmeldung und weitere Informationen: https://www.hs-fulda.de/studium/weiterbildungsangebote/aufsichtspflicht-und-haftung/anmeldung-aufsichtspflicht-und-haftung
Ansprechpartnerin: Sabine Steininger
sabine.steininger@verw.hs-fulda.de
+49 661 9640-7416
Referent:in
Kirsten Dorothee Lamotte
Juristin, Lehrkraft für besondere Aufgaben für den Bereich "Recht der sozialen Arbeit" am Fachbereich Sozialwesen, Frühere Tätigkeiten als Leiterin eines Kreisjugendamts sowie als Anwältin für Familienrecht in eigener Kanzlei